Diese Seite behandelt die offiziellen Richtlinien des österreichischen Autobahnvignettensystems, einschließlich Befreiungen, Durchsetzungsverfahren und Ausnahmesituationen.
Fahrzeuge, die von der Vignette befreit sind
Folgende Fahrzeugkategorien sind von der Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen befreit:
- Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (GO-Box erforderlich)
- Einsatzfahrzeuge: Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen
- Militärfahrzeuge im offiziellen Dienst
- Fahrzeuge mit speziellen Genehmigungen österreichischer Behörden
- Fahrräder, Mopeds und Fahrzeuge mit Hubraum unter 50cc
Durchsetzung und Strafen
Die Einhaltung der österreichischen Autobahnvignettenpflicht wird durch automatische Kamerasysteme (ASFINAG) und Polizeistreifen kontrolliert.
- Sofortstrafe: bis zu 240 € für das Fahren ohne gültige Vignette
- Formeller Strafbescheid: bis zu 3.000 €
- Ausländisch zugelassene Fahrzeuge unterliegen denselben Strafen
- Polizei kann sofortigen Kauf einer Vignette am Straßenrand verlangen
- Anhaltende Nichteinhaltung kann zur Fahrzeugimmobilisierung führen
Beschädigte oder ungültige Vignetten
Eine Aufklebervignette kann als ungültig angesehen werden, wenn:
- Sie auf einer abnehmbaren Folie, Tönung oder einem Aufkleber auf der Windschutzscheibe angebracht ist (muss direkt auf dem Glas sein)
- Sie beschädigt, zerrissen oder teilweise entfernt ist
- Sie nicht an der Innenseite der Windschutzscheibe in der richtigen Position angebracht ist
- Sie zu einem anderen Fahrzeug gehört
- Das Hologramm oder die Sicherheitsmerkmale beschädigt oder fehlen
Richtlinien für digitale Vignetten
Die digitale Vignette ist mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs verknüpft:
- Kann nicht auf ein anderes Fahrzeug oder Kennzeichen übertragen werden
- Keine Rückerstattung nach Aktivierung
- Gilt ab dem Tag vor dem gewählten Startdatum
- Kann bis zu 18 Tage im Voraus gekauft werden
- Mehrere digitale Vignetten für dasselbe Kennzeichen: der letzte Kauf gilt
Richtlinien für Sondermautstrecken
Folgende Strecken erfordern separate Mauttickets zusätzlich zur Vignette:
- Brenner Autobahn (A13): Innsbruck bis italienische Grenze
- Arlberg-Straßentunnel: Vorarlberg nach Tirol
- Tauern Autobahn (A10): Salzburg nach Kärnten
- Pyhrn Autobahn (A9): Steiermark-Abschnitt
- Karawankentunnel: Österreich–Slowenien-Grenze
- Felbertauern-Tunnel: Osttirol-Route